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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2026 PDF-Ausleser ein Produkt der Jakotec Ltd. Vertr. durch: Lutz Jakowski Vizandiou 16 2413 Nikosia, Zypern Kontakt Telefon: +49 3221 2243993 E-Mail: info@pdf‒ausleser.de Website: www.pdf-ausleser.de 1. Vertragsgegenstand (1) Die Jakotec Ltd. (nachfolgend „Anbieter“) stellt dem Kunden die Nutzung der Software „PDF-Ausleser“ (nachfolgend „Applikation“) als SaaS über das Internet zur Verfügung. Die Applikation ermöglicht es, unter Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) automatisiert Informationen aus digitalen Dokumenten und Bilddateien zu gewinnen. Diese so gewonnenen Informationen werden nachfolgend „extrahierte Daten“ genannt. Die Gewinnung erfolgt gemäß den vom Kunden definierten Ausleseregeln. (2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. vergleichbarer internationaler Regelungen (Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler sowie juristische Personen). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. (3) Der konkrete Funktionsumfang der Applikation ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Anbieters (www.pdf-ausleser.de) sowie ergänzend aus den Angaben des vom Kunden gewählten Tarifs (Nutzungspaket). (4) Der Anbieter hält die Kapazität am Übergabepunkt (Rechenzentrumsausgang) gemäß dem gewählten Nutzungspaket bereit. Für die Internetanbindung sowie die Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden ist dieser selbst verantwortlich. 2. Zusammenarbeit (1) Der Kunde benennt im Rahmen der Registrierung einen Ansprechpartner für vertragliche und technische Fragen. Der Kunde stellt sicher, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist und Mitteilungen des Anbieters den Kunden erreichen können. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Applikation nur bestimmungsgemäß zu nutzen und bei der Nutzung alle geltenden Gesetze zu beachten. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die Applikation (Internetzugang, aktueller Webbrowser) zu schaffen und aufrechtzuerhalten. (3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte (Unterauftragnehmer) einzusetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unterauftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. 3. Bereitstellung und Nutzung (1) Die Applikation wird als Standardsoftware zur eigenständigen Nutzung durch den Kunden bereitgestellt. Die Einrichtung der individuellen Ausleseregeln sowie die Konfiguration der gewünschten Exportformate obliegt dem Kunden (Self-Service). (2) Soweit der Kunde Unterstützung bei der Einrichtung, Datenübernahme oder Schulung wünscht, werden diese Leistungen auf Basis einer gesonderten Vereinbarung gegen separate Vergütung erbracht. Ein Anspruch auf solche Leistungen im Rahmen der monatlichen Grundgebühr besteht nicht. (3) Der Kunde prüft die extrahierten Daten vor Weiterverarbeitung eigenständig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Ihm ist bekannt, dass KI-basierte Ergebnisse systembedingt Fehler enthalten können und stets einer fachlichen Endkontrolle durch den Kunden bedürfen. (4) Die Nutzung der Applikation ist auf das im jeweiligen Nutzungspaket definierte Seitenkontingent begrenzt. Die technische Durchsetzung der Kontingentbegrenzung erfolgt automatisiert durch die Applikation. 4. Betrieb und Verfügbarkeit (1) Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Applikation an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten sowie Zeiten, in denen die Applikation aufgrund von Problemen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Störungen des Internets, Ausfälle von Cloud-Providern wie Microsoft Azure oder höhere Gewalt) nicht erreichbar ist. Bereitstellungszeiten können eingeschränkt werden, soweit betriebsnotwendige Arbeiten, insb. zur vorbeugenden Wartung, dies erfordern (2) Der Anbieter führt eine regelmäßige Sicherung der auf den Cloud-Systemen (Azure) gespeicherten Daten durch. Dem Kunden obliegt es, seine extrahierten Daten unmittelbar nach der Verarbeitung durch eigene Sicherungsmaßnahmen (z. B. lokaler Download der Ergebnisse) dauerhaft zu archivieren. 5. Support (1) Der Anbieter leistet Support bei technischen Fragen zur Anwendung der Applikation. Die Supportleistungen beinhalten nicht die Klärung allgemeiner Fragen zur IT-Infrastruktur des Kunden oder die individuelle Konfiguration von Ausleseregeln. (2) Der Support erfolgt, soweit nicht abweichend vereinbart, ausschließlich per E-Mail. (3) Der Support steht während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters (Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) zur Verfügung. (4) Supportleistungen, die über die Fehlerbehebung hinausgehen (z. B. Schulungen oder Einrichtungsunterstützung), sind nicht durch die monatliche Grundvergütung abgegolten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 6. Weiterentwicklung der Applikationen (1) Der Anbieter entwickelt die Applikation laufend weiter und kann diese zur Anpassung an den Stand der Technik, zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit oder zur Korrektur von Fehlern ändern. (2) Ein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs oder bestimmter technischer Details besteht nicht, sofern die wesentlichen Leistungsmerkmale (Datenextraktion aus Dokumenten) erhalten bleiben. (3) Der Anbieter ist bestrebt, die Applikation an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen. Eine Rechtspflicht zur unverzüglichen Anpassung an Gesetzesänderungen oder geänderte behördliche Anforderungen besteht jedoch nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist oder die Fortführung des Dienstes ohne die Anpassung unzumutbar wäre. (4) Neue Funktionen oder Erweiterungen, die über den ursprünglichen Funktionsumfang hinausgehen, können vom Anbieter als zusätzliche, kostenpflichtige Module oder in höheren Nutzungspaketen angeboten werden. (5) Der Anbieter ist berechtigt, aus der Nutzung der Applikation gewonnene allgemeine Erkenntnisse, Strukturen und Muster zur Weiterentwicklung der Applikation sowie zur Erstellung eigener Ausleseregeln und Vorlagen zu verwenden. Kundenspezifische Inhalte, Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, hochgeladene Dokumente und extrahierte Daten des Kunden bleiben hiervon unberührt. 7. Vergütung (1) Die Vergütung für die Nutzung der Applikation richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Nutzungspaket und Abrechnungszeitraum (monatliche oder jährliche Zahlung). Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite des Anbieters angegebenen Preise. (2) Die Vergütung ist jeweils im Voraus (Prepaid) zu Beginn des gewählten Abrechnungszeitraums fällig. Die Abrechnung erfolgt automatisiert über den vom Kunden gewählten Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Der Kunde stellt sicher, dass das hinterlegte Zahlungsmittel über ausreichende Deckung verfügt. (3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (4) Schlägt ein Einzug der Vergütung fehl, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Applikation vorübergehend zu sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. (5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anzupassen. Die Preisanpassung wird jeweils zum Beginn des darauffolgenden Abrechnungszeitraums wirksam. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. (6) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt worden sind. (7) Nicht verbrauchte Seitenkontingente verfallen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 8. Geheimhaltung, Datenschutz (1) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie die extrahierten Daten des Kunden zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für den Inhalt der vom Kunden hochgeladenen Dokumente. (2) Da die Nutzung der Applikation rechtlich eine Auftragsverarbeitung darstellt, ist der Kunde verpflichtet, eine entsprechende Vereinbarung (AVV) mit dem Anbieter zu schließen. Der Anbieter stellt hierfür ein geprüftes Muster zur Verfügung, welches auch die notwendige Zustimmung zur Nutzung von Unterauftragnehmern enthält. (3) Der Anbieter stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern stellt der Anbieter sicher, dass diese denselben strengen Datenschutz- und Verschwiegenheitspflichten unterliegen. (4) Der Anbieter berücksichtigt bei der Gestaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen die besonderen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten des Kunden als Berufsgeheimnisträger. 9. Mängelansprüche und Verantwortlichkeit (1) Der Anbieter behebt technische Mängel der Applikation (z. B. Programmierfehler, die die Nutzung verhindern) innerhalb einer angemessenen Frist durch Bereitstellung von Updates. Der Kunde unterstützt den Anbieter hierbei durch eine möglichst präzise Beschreibung des Fehlers. (2) Dem Kunden ist bekannt, dass die Applikation auf künstlicher Intelligenz beruht und Ergebnisse auf statistischen Wahrscheinlichkeiten basieren. Die vollständige Richtigkeit der extrahierten Daten kann daher technisch nicht garantiert werden. (3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch die Applikation erzeugten Ergebnisse (extrahierte Daten, Analysen etc.) vor einer weiteren Verwendung eigenverantwortlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine ungeprüfte Übernahme der Ergebnisse erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. (4) Der Anbieter kann die Vergütung des Aufwands verlangen, sofern er aufgrund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein tatsächlicher technischer Mangel an der Software vorlag (z. B. bei Bedienungsfehlern oder unzureichender Qualität der Quelldokumente). 10. Haftung des Anbieters (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. (3) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen. Der Anbieter haftet in diesen Fällen nur bei eigenem Verschulden. (4) Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Gesamthaftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag pro Kalenderjahr auf die Summe der vom Kunden in diesem Jahr tatsächlich gezahlten Vergütung begrenzt. (5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde Ergebnisse der Applikation ungeprüft übernommen hat, obwohl ihm nach § 9.3 eine eigene Prüfpflicht oblag. (6) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. 11. Vertragsdauer und Kündigung (1) Monatsabonnements laufen unbefristet und sind jederzeit zum Ende des Abrechnungsmonats kündbar. Jahresabonnements haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. (2) Die Kündigung kann in Textform oder direkt über die Self-Service-Funktion innerhalb der Applikation erfolgen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug gerät oder gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt. (4) Mit Ende des Abrechnungszeitraums erlischt das Nutzungsrecht. Der Anbieter löscht alle hochgeladenen Dokumente und Daten unmittelbar nach Vertragsende. Besteht kein aktives Abonnement mehr, erfolgt die endgültige Löschung nach einer Sicherheitsfrist von 48 Stunden. Die rechtzeitige Sicherung der Daten über die Export-Funktion obliegt dem Kunden. 12. Schriftform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand (1) Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. (3) Es gilt das Recht der Republik Zypern. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeiten ist Nikosia in der Republik Zypern.